AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2015

§ 1
Allgemeiner Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Bestellung von Waren der KLINGSPOR Suisse GmbH (im Folgenden KLINGSPOR genannt) schliesst die Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Besteller ein. Alsdann brauchen die AGB nicht bei jeder weiteren Bestellung neu übernommen zu werden. Sie gelten als Bestandteil jedes weiteren Vertrages.
(2) KLINGSPOR behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern.
(3) Den AGB unserer Geschäftspartner wird widersprochen. Sie haben nur Geltung, sofern KLINGSPOR sie ausdrücklich anerkannt hat. Die vorliegenden AGB gehen Submissionsbestimmungen vor.

§ 2
Offerte - Vertragsschluss - Vertragsunterlagen

(1) Offerten der KLINGSPOR sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, freibleibend.
(2) Die Annullierung von Bestellungen bzw. der Rücktritt vom Vertrag mit KLINGSPOR ist nicht möglich.
(3) Mündliche Abreden haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.
(4) Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn KLINGSPOR nach Erhalt der Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt oder dem Besteller die Ware vorbehaltlos ausgehändigt hat. Die Auftragsbestätigung ist massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der Vertragsleistungen.
(5) Die den Offerten beiliegenden Dokumentationsunterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen sowie sonstigen Unterlagen bleiben Eigentum von KLINGSPOR und dürfen ohne deren schriftliche Zustimmung weder Dritten zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden.
(6) KLINGSPOR behält sich das Recht vor, die in den Verkaufsunterlagen dargestellten und beschriebenen

§ 3
Preise - Zahlungsbedingungen -  Verpackung - Versand

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“.
(2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
(3) Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt CHF 150,00 (Netto-Ware). Sendungen mit einem Nettowarenwert über CHF 450,00 liefern wir frei Haus. Bei Bestellungen unter CHF 150,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von CHF 20,00 pro Auftrag.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(5) Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise unter Berechnung der Selbstkosten. Bei Lieferungen mit einem Rechnungswert über CHF 500,00 ist die Verpackung frei; soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Der Besteller ist verpflichtet, die von uns verwendeten Transport- und Umverpackungen, sofern er eine Rücknahme dieser Verpackungen durch uns wünscht, auf seine Kosten an unseren Geschäftssitz innerhalb der betriebsüblichen Zeiten zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen werden nur dann von uns zurückgenommen, wenn sie gereinigt, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlichen Verpackungsmaterialien sortiert sind. Der Besteller trägt bei Nichterfüllung dieser Verpflichtung die uns entstandenen Mehrkosten für die Entsorgung.
(6) Die Auswahl des Transportmittels steht uns frei, soweit keine besonderen Vereinbarungen getroffen worden sind. Mehrkosten für eine vom Besteller gewünschte besondere bzw. beschleunigte Versandart trägt der Besteller, auch dann, wenn wir frachtfrei liefern.
(7) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
(8) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis Netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs-datum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Insbesondere ist nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist, ohne Mahnung, ein Verzugszins von 5 % zu bezahlen.
(9) Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
(10) Verrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt.

§ 4
Übergang von Nutzen und Gefahr

(1) Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Werkes auf den Besteller über, es sei denn, dass etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist.

§ 5
Lieferfristen - Lieferung - Mängelrüge

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Bei verspäteter Lieferung steht dem Besteller kein Recht auf Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu.
(4) Wir behalten uns vor, die Lieferung an einen säumigen Schuldner von der Bezahlung seiner fälligen Rechnung abhängig zu machen.
(5) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt zu prüfen und uns allfällige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir innert 8 Tagen nach Eingang
der Ware beim Besteller oder dem von ihm bezeichneten Empfänger keine Mängelrüge erhalten, gilt die Ware als genehmigt.

§ 6
Garantie - Haftung

(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Mängelrügeobliegenheiten gemäss § 5 (5) ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Geringfügige Farbabweichungen unserer Produkte allein stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mängelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
(4) Jede weitere Gewährleistung, insbesondere ein Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere werden auch keine Kosten für mittelbare bzw. unmittelbare Schäden, welche durch Produkte der KLINGSPOR allenfalls verursacht werden übernommen. Zudem wird jede weitere vertragliche oder ausservertragliche Haftung, insbesondere diejenige für so genannte Folgeschäden oder indirekte Schäden wegbedungen. Artikel 199 OR bleibt vorbehalten.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungsansprüche gemäss Ziffer (3) beträgt 1 Jahr, gerechnet ab Ablieferung an den Besteller, selbst wenn dieser den Mangel erst später entdeckt hat (Artikel 210 OR).

§ 7
Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der KLINGSPOR. Der Besteller erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes an seinem Wohnsitz/Sitz.
(2) Der Besteller trifft geeignete Massnahmen, damit der Eigentumsanspruch der KLINGSPOR weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.

§ 8
Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Ausschliesslicher Erfüllungsort für den Besteller und für KLINGSPOR ist Bubendorf (Schweiz) und zwar auch dann, wenn Lieferung franko, cif, fob oder ähnliche Klauseln vereinbart sind.
(2) Gerichtsstand ist Bubendorf (Schweiz). KLINGSPOR behält es sich jedoch vor, den Vertragspartner nach ihrer Wahl auch an dessen Wohnsitz/Sitz oder an einem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

§ 9
Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehungen mit KLINGSPOR unterstehen schweizerischem Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen. Soweit die vorliegenden AGB keine speziellen Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
 

KLINGSPOR Suisse GmbH
Bubendorf, Ausgabe 2015

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