Information der Öffentlichkeit gemäß §8a der Störfall-Verordnung (StörfallV)

Vorwort:

Die Störfallverordnung verlangt von Betreibern von Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden, die Information der Nachbarschaft im Falle eines Störfalls zum richtigen Verhalten.

Die Störfallverordnung hat dabei das Ziel, die Öffentlichkeit vor Risiken von Störfällen zu schützen und die Gefahren für Umwelt, Tier und Mensch, die bei verfahrenstechnischen Anlagen entstehen können, zu verringern.

Der Betriebsbereich der Klingspor Schleifsysteme GmbH & Co. KG unterliegt den Grundpflichten der Störfallverordnung, da eine Genehmigung zur Lagerung und zum Einsatz giftiger Stoffe besteht. Im Abstand von 6 Jahren erfolgt eine Inspektion entsprechend §16 StörfallVO durch das Regierungspräsidium Gießen.

Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 StörfallV durch das RP-Gießen erfolgte am 15. Juni 2022. Weitere Informationen sind beim Regierungspräsidium Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/ verfügbar.

Die Information der Öffentlichkeit wird über unsere Webseite zur Verfügung gestellt.

 

Angaben nach Anhang V Teil 1 StörfallV

Angaben zur Firma:

 

Klingspor Schleifsysteme GmbH & Co. KG

Hüttenstr. 36

35708 Haiger

 

Der Betriebsbereich der Klingspor Schleifsysteme GmbH & Co. KG unterliegt den Vorschriften der Störfallverordnung der unteren Klasse.

Entsprechende Angaben liegen dem Regierungspräsidium Gießen durch das Genehmigungsverfahren mit Genehmigungsbescheid IV/Wz-44.1-53e621-Klingspor-1/00 vor.

 

Situation:

Die Klingspor Schleifsysteme GmbH & Co. KG fertigt auf dem Standort Hüttenstr. 36 in Haiger Schleifwerkzeuge unterschiedlichster Ausführungen. In dem Fertigungsprozess können giftige, entzündbare und/oder wassergefährdende Stoffe gelagert werden und zum Einsatz kommen.

 

Anwendung der Störfallverordnung / Erfüllung der vorgegebenen Sicherheitspflichten:

Die Produktionsanlage für Schleifmittel auf Unterlage unterliegt seit der Inbetriebnahme den Vorschriften für genehmigungspflichtige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, sowie, durch den möglichen Einsatz gefährlicher Stoffe, der Störfallverordnung. Alle Forderungen der zuständigen Behörde, die sich aus den Grundpflichten der Störfallverordnung ergeben, werden erfüllt. Ein Sicherheitskonzept wurde der zuständigen Behörde vorgelegt.

 

Angaben zu giftigen Stoffen:

Aktuell werden in den Produktionsprozessen bei Klingspor keine relevanten Mengen giftiger, entzündbarer und/oder wassergefährdender Stoffe. Sollte es hier zu Änderungen kommen, werden diese hier veröffentlicht.

 

Gefahren:

Entstehen durch den Einsatz gefährlicher Stoffe oder deren unbeabsichtigte Freisetzung besondere Gefahren, werden diese hier beschrieben.

Gefahren entstehen beispielsweise durch Brand, auslaufende Flüssigkeiten oder kontaminiertes Löschwasser.

Gefährliche Flüssigkeiten werden bei Klingspor so gelagert, dass eventuell auslaufende Mengen aufgefangen werden. Allerdings könnte es im Brandfall dazu kommen, dass Löschwassermengen unsere Rückhaltekapazitäten übersteigen, von auslaufenden Flüssigkeiten kontaminiert werden und in den Boden einsickern, in den Flusslauf der Dill und/oder Kanalisation gelangen.

Außerdem kann bei einem Brand die unmittelbare Nachbarschaft durch den Brandrauch gefährdet sein.

 

Sicherheitsmaßnahmen

Eine ausführliche Sicherheitsbetrachtung ist im Sicherheitskonzept detailliert beschrieben. Es werden in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden die bestmöglichen Vorkehrungen getroffen, um Störfälle zu vermeiden und deren Auswirkungen weit möglichst gering zu halten.

Regelmäßige Notfallübungen mit der Feuerwehr, sowie Schulungen des Personals erhöhen die Sicherheit. Die Brandschutzordnung stellt einen Alarm- und Gefahrenabwehrplan auf dem Betriebsgelände dar. Ereignisse, die eine Warnung der Öffentlichkeit oder Nachbarschaft erforderlich machen, werden sofort der Feuerwehr gemeldet. Diese führt dann, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Werk, die gebotenen Warnungen durch.

 

Verhalten bei einem Störfall

Wenn Sie außerhalb der Betriebszeit aus den Gebäuden von Klingspor eine stärkere Rauchentwicklung beobachten oder gar Flammen schlagen sehen, informieren Sie bitte sofort die Feuerwehr:

  • Wer meldet?
  • Wo ist der Brand?
  • Was ist zu sehen?
  • Gibt es Verletzte?

 

Schützen Sie sich vor Brandgasen, indem Sie:

  • sich sofort in Ihre Wohnung begeben,
  • Kinder, Hilflose und ältere Menschen mitnehmen,
  • Fenster und Türen schließen, Lüftungen ausschalten,
  • auf Lautsprecherdurchsagen von Feuerwehr und Polizei achten und denen Folge leisten,
  • Gebäude erst nach Entwarnung verlassen.

 

Vorsicht vor austretenden Flüssigkeiten:

  • Vermeiden Sie jeglichen Kontakt mit der Flüssigkeit.
  • Bringen Sie sich und andere aus dem Gefahrenbereich.
  • Nach erfolgtem Kontakt benetzte Kleidung entfernen und kontaminierte Haut mit viel fließendem Wasser spülen.
  • Nehmen Sie sofort ärztliche Hilfe in Anspruch.

 

Feuerwehr, Notarzt: 112
Polizei: 110

 

Hier erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen:

Klingspor Schleifsysteme GmbH & Co. KG
Herr Heiko Heinemann
Immissionsschutzbeauftragter
Heiko.heinemann@klingspor.de